Studienberatung & Kontakt

Nadine Dembski

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Bei uns studieren Sie berufsbegleitend und flexibel

Der akademische Grad »Master of Laws (LL.M.)« steht für eine exzellente juristische Ausbildung auf hohem Niveau. Der international anerkannte Abschluss im Umfang von 90 Kreditpunkten berechtigt zu einer Tätigkeit als juristischer Experte oder Anwalt im Bereich des Informationsrechts.

Online und vor Ort: Modulablauf

Studierende profitieren von der eigens entwickelten Lernorganisation vom Blended Learning-Konzept, einer Kombination aus Online- und Präsenzstudium. Nicht nur inhaltlich, sondern auch didaktisch ist das Studium damit abwechslungsreich sowie praxisorientiert. Selbst- und Fernstudium, Input durch Lehrende und Praktiker, Studienmaterialien sowie internetgestützte Diskussionen und Online-Aufgaben mit direktem Feedback sorgen für die notwendige Vielfalt. Die Projektarbeit bietet zudem die Möglichkeit eigene Schwerpunkte in den Modulen zu bearbeiten und zu vertiefen. Die weitgehend zeit- und ortsunabhängige Lernumgebung sowie die freie Moduleinteilung sorgen für die nötige Flexibilität im berufsbegleitenden Studium.

Pflicht- und Wahlpflichtmodule

Im berufsbegleitenden Masterstudium belegen Sie sechs Module und ein Abschlussmodul. Dabei gibt es Pflicht- und Wahlpflichtmodule, die jeweils abgeschlossene Fachgebiete behandeln und in selbst gewählter Reihenfolge zusammengestellt werden können. Schon während des Studiums ergänzen Sie damit flexibel Ihr individuelles Profil.

Die Anzahl der pro Semester absolvierten Module bestimmen Sie selbst – und regeln so individuell die Dauer Ihres Studiums. Eine Mindestanzahl pro Semester gibt es nicht – ebenso wie die Verpflichtung, den Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit von vier Semestern zu erreichen.

Beispiele für Ihren Studienverlauf

Die beispielhaften Studienpläne veranschaulichen die individuelle Anpassbarkeit des Studiums an das eigene Zeitbudget. Mit der Anrechnung von Studienleistungen und Kompetenzen ergeben sich zusätzliche Spielräume.

Exemplarischer Studienplan für die Regelstudiendauer

Dieser Studienplan zeigt einen idealtypischen Ablauf des Masterstudiums mit einer Studiendauer von vier Semestern und einer gleichmäßigen Verteilung der Module.

Exemplarischer Studienplan für den gestreckten Teilzeitmodus

Im gestreckten Teilzeitmodus verringern Sie Ihren Arbeitsaufwand und belegen nur ein Modul pro Semester. Durch die Reduzierung der Stundenzahl verlängert sich folglich das Studium auf 7 Semester. Wenn Sie pro Semester nur ein Modul belegen, erreichen Sie nach 3 Jahren die erforderliche Anzahl von Modulen, um sich im 7. Semester für die Masterarbeit anzumelden.

Neben den beiden gezeigten exemplarischen Studienplänen sind weitere Studienverläufe möglich: Durch Urlaubssemester, Kompetenzanrechnung oder eine unterschiedliche Anzahl von Modulen je Semester können Sie das LL.M.-Studium jederzeit flexibel an berufliche und private Erfordernisse anpassen.

Profitieren Sie von der flexiblen Lernorganisation

Hochschullehrende, Praktiker*innen, Mentor*innen und Studierende bilden ein Lernnetzwerk

Kooperationen und Fachaustausch mit anderen Teilnehmer*innen und den Lehrenden bieten vielfache Möglichkeiten Kontakte zu knüpfen und neues Wissen zu generieren. Dies kann zu neuartigen Lösungsansätzen führen und der beruflichen Weiterentwicklung wichtige Impulse verleihen.

Studienmaterialien bereiten Sie optimal vor

Die speziell für diesen Studiengang von den wissenschaftlichen Expert*innen erstellten Studienmaterialien präsentieren wissenschaftliche und spezifische juristische Inhalte in einer fachdidaktisch aufgebauten und praxisorientiert gestalteten Form. Durch Online-Diskussionen und Fallbeispiele können Sie das Gelernte reflektieren und Ihr Wissen vertiefen.

Projektarbeit sichert Praxistransfer und Anwendbarkeit

Das berufsbegleitende Masterstudium ermöglicht es, konkrete Fragestellungen aus der eigenen Berufspraxis in Form von Projektarbeiten in das Studium einzubringen und zu bearbeiten. Dadurch können Sie von den Studienleistungen unmittelbar beruflich profitieren.

Studienbegleitende Prüfungsleistungen vermeiden unnötigen Aufwand

In jedem Modul legen Sie zwei benotete Prüfungsleistungen ab: die Präsentation der Ergebnisse Ihrer Projektarbeit und eine schriftliche Ausarbeitung zum Thema. Weitere Modul-Abschlussprüfungen finden nicht statt. Auf diese Weise wird eine gleichmäßige Verteilung des Workloads während des Studiums erreicht; die zeitlich meist sehr aufwendigen Vorbereitungen auf Zwischen- und Abschlussprüfungen entfallen.

Persönliche Beratung und Betreuung

Neben der vorwiegend fachlichen Betreuung durch wissenschaftliche Expert*innen und renommierte Praktiker*innen werden Sie von Mentor*innen in allen Lernphasen lückenlos begleitet. Diese sind Juristinnen und Juristen und stehen Ihnen sowohl bei fachlich-inhaltlichen Fragen als auch bei Fragen zur Lern- und Arbeitsorganisation begleitend zur Verfügung. Durch das Studiengangsmanagement werden Sie in allen Organisationsfragen rund um das Studium unterstützt.

Vernetzung und Austausch über Online-Lernumgebung

Über die internetgestützte Lernumgebung C3LLO können Sie von Beginn an die Studieninhalte mit Ihren Mitstudierenden diskutieren, die Projektarbeiten steuern und werden bei Fragen zeitnah und kontinuierlich von den Lehrenden unterstützt.

Anrechnung

Als Mitarbeiter*in oder Führungskraft verfügen Sie über eine breite Praxiserfahrung mit unterschiedlichen Kompetenzen in Ihrem Berufsfeld und haben möglicherweise neben Ihrem Erststudium weitere Zusatzqualifikationen erworben. Im LL.M.-Studiengang Informationsrecht wenden wir moderne Verfahren zur Anrechnung vorhandener Kompetenzen und Vorleistungen an. Durch die Anrechnung können sich Dauer und Kosten des Masterstudiums reduzieren.

Angerechnet werden:

  • zum anzurechnenden Modul gleichwertige Kenntnisse und Fertigkeiten, die über einschlägige berufliche Tätigkeiten erworben wurden,
  • Zusatzqualifikationen in Form von beruflichen Fortbildungen,
  • akademische Vorleistungen oder Studienabschlüsse, sofern diese über das für die Bewerbung geforderte Maß hinausgehen.

Dadurch ist gewährleistet, dass Sie keine Inhalte mehr studieren müssen, in denen Sie bereits Expertin bzw. Experte sind. Einen Antrag auf Anrechnung können Sie jederzeit stellen: vor, mit oder auch nach der Bewerbung!

Besuchen Sie das C3L auch hier:

(Stand: 04.03.2024)  | 
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