Weiterbildender Studiengang Informationsrecht

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

"Studium und Fachanwalt"

Die Studieninhalte orientieren sich auch an dem Fächerkanon, welcher der Berufsbezeichnung »Fachanwalt für Informationstechnologierecht« nach § 14k Fachanwaltsordnung (FAO) zu Grunde liegt. Mit der Belegung von sieben Modulen decken Sie die nach FAO § 14k (PDF) geforderten Inhalte der theoretischen FA-Ausbildung ab, so dass die theoretischen Kenntnisse mit dem Masterabschluss nachgewiesen sein dürften. Die Fachanwaltsbezeichnung wird auf Antrag von der Rechtsanwaltskammer im Einzelfall nach individueller Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen nach der FAO verliehen. Wir empfehlen, schon im Vorfeld mit der zuständigen Rechtsanwaltskammer Kontakt aufzunehmen, um das spätere Anerkennungsverfahren abzustimmen.

Neben den besonderen theoretischen Kenntnissen sind nach der FAO auch besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.

Eine Gegenüberstellung der Studieninhalte und der Anforderungen der FAO finden Sie hier (PDF). Zu belegen wären im Studienverlauf die Module:

Das reguläre Studium mit dem Abschluss "LL.M." erfordert lediglich die Belegung von 6 Modulen. Die Belegung des siebten Moduls ist für Studierende, die bereits sechs Module abgeschlossen haben und den Fachanwaltstitel anstreben, kostenlos.

Es besteht auch die Möglichkeit, die von der FAO geforderten Leistungsnachweise (Aufsichtsarbeiten) innerhalb des Studienverlaufs zu erbringen. Es wären drei gebührenpflichtige 5-stündige Klausur (á 150 €) zu erbringen, um die erforderlichen Aufsichtsarbeiten im Umfang von 15 Stunden nachzuweisen.

Weiterbildungspflichten bereits zugelassener Fachanwälte

Es besteht die Möglichkeit einzelne Module zu belegen, um als bereits zugelassener Fachanwalt/zugelassene Fachanwältin "Informationstechnologierecht" die nach FAO § 15 (PDF) geforderte jährliche Weiterbildung nachzuweisen. Auch für Fachanwälte mit anderen Schwerpunkten (z.B. Steuerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht) stellen die Module des Studiengangs ein attraktives Weiterbildungsangebot dar.

"LL.M. für Fachanwälte"

Die Erfüllung von Weiterbildungspflichten können bereits zugelassene Fachanwälte bei einer regelmäßigen Teilnahme daher mit dem Studium Informationsrecht kombinieren.

Studieneinstieg

Die Teilnahme ist allen Interessierten im Gasthörerstatus möglich. Der Einstieg in das Programm ist sowohl zum Sommer- wie zum Wintersemester möglich. 

Gebühren

Der Masterstudiengang Informationsrecht (LL.M.) ist ein weiterbildendes, gebührenpflichtiges Studienangebot. Die Gebühren für ein Modul im Gasthörer-Status betragen 1.600 Euro. Die Semestergebühren für Gasthörer/innen bei Belegung eines Moduls betragen 82 €, bei Belegung von mehr als einem Modul 99 € .

Gerne beraten wir Sie auch zu den finanziellen Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung.