Weiterbildender Studiengang Informationsrecht


 

NEWSLETTER 4 / 2009

des Masterstudiengangs Informationsrecht (LL.M.) am Institut für Rechtswissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg: www.informationsrecht.uni-oldenburg.de

 

ENTWICKLUNGEN IM INFORMATIONSRECHT

 

Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten

Der Bundestag hat das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze am 30. Juli beschlossen, welches am 31. Juli in Kraft getreten ist (Link Gesetz). Das Gesetz bringt u.a. Änderungen der ZPO, des BGB, der Abgabenordnung und des Gerichtsvollzieherkostengesetzes mit sich.

§ 817 Abs. 1 ZPO und § 299 Abs. 1 AO stellen nunmehr ausdrücklich fest, dass es sich bei diesen Versteigerungen – im Gegensatz zu Internetauktionen über übliche Handelsplattformen – um Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB handelt bei denen der Person der Zuschlag erteilt wird, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens aber das nach § 817a Abs. 1 S. 1 ZPO zu erreichende Mindestangebot abgegeben hat. Der neu gefasste § 814 ZPO überträgt in seinem Absatz 3 den Landesregierungen die Ermächtigung das weitere Verfahren durch Rechtsverordnung selbst zu regeln.

In § 979 BGB wurden die Absätze 1a und 1b durch Artikel 4 des Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze neu eingefügt. Absatz 1a eröffnet die Möglichkeit Fundsachen auch im Rahmen einer allgemein zugänglichen Versteigerung im Internet durchzuführen.

Die Bundesregierung wird in Absatz 1b ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für ihren Bereich Versteigerungplattformen zur Versteigerung von Fundsachen zu bestimmen. Die Landesregierungen erhalten für ihren Kompetenzbereich eine entsprechende Ermächtigung.

 

Vorschriften zur Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung erlassen

Durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen haben das BGB (Artikel 1), das UWG (Artikel 2), das TKG (Artikel 3) sowie die BGB-Informationspflichten-Verordnung (Artikel 4) am 29. Juli Änderungen erfahren, die am 30. Juli in Kraft getreten sind.

Den Hintergrund für die Gesetzesänderungen bildeten die Verbraucherinteressen, die durch die Gesetzesänderungen stärker vor unerwünschten Telefonanfragen geschützt werden sollen, bei denen ihnen Gewinne, günstige Telefontarife oder Zeitungen und Zeitschriften zu einem einmalig günstigen Preis versprochen werden.

Änderungen des BGB

Fernabsatzverträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten und zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen wurden von der bislang geltenden Regelung, dass dem Verbraucher bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages ein Widerrufsrecht zusteht, gem. § 312d Abs. 4 Nr. 3 und Nr. 4 BGB ausgenommen. Der Gesetzgeber versuchte durch diese Regelung die Unternehmen davor zu schützen, dass der Kunde Verträge, deren Wertschöpfung in ihrer Aktualität und Kurzfristigkeit bestehen, widerruft.

Diese Bereichsausnahmen wurden durch Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen teilweise beseitigt. Nunmehr steht dem Verbraucher, ...

Zur vollständigen Entscheidungsbesprechung (PDF, 30KB).

 

Widerrufs- und Rückgaberecht des BGB wird geändert

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009 wurden u.a. die genannten Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Sinn und Zweck der Umsetzung sind zum einen die Verbesserung des Schutzniveaus für Verbraucher bei dem Abschluss als auch der Durchführung von Verbraucherkreditverträgen und einheitliche Rechte und Pflichten für den europäischen Zahlungsverkehr. Das Gesetz modifiziert des Weiteren die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen. Dies soll zu einer Vereinfachung der Anwendung und zu mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung der entsprechenden Musterwiderrufsbelehrungen führen.

In der Vergangenheit ist es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen hinsichtlich einer rechtskonformen Gestaltung von Widerrufsbelehrungen gekommen, die jedoch zu keiner endgültigen Klärung der Streitfrage geführt haben. Aufbauend auf dieser Unsicherheit hatte sich im Laufe der Zeit regelrecht eine Abmahnindustrie etabliert, die die sich widersprechenden Entscheidungen der Gerichte nutzten und die verunsicherten Unternehmer mit Abmahnungen überzogen. Anlass hierfür war der Umstand, dass die ursprüngliche Musterwiderrufsbelehrung offensichtliche Fehler enthielt, die Widerrufsbelehrung bei Internetshops und bei Internetauktionsplattformen unterschiedliche gestaltet werden mussten und, dass diese Belehrung in Form einer Verordnung ergangen war, weshalb einzelne Gerichte sie für nichtig erklärten.

Zur vollständigen Entscheidungsbesprechung (PDF, 29KB).

 

 

MASTERSTUDIENGANG INFORMATIONSRECHT (LL.M.) - AKTUELL

 

Bewerbungsfrist für dem Masterstudiengang Informationsrecht (LL.M.)

Web-gestützter/ berufsbegleitender Studiengang mit dem Abschluss „Master of Laws“ (LL.M.), mit den Schwerpunkten Internetrecht, Datenschutzrecht, TK-Recht, Immaterialgüter-Recht, IT-Vertragsrecht, Computerstrafrecht, IT und Steuerrecht, eGovernment und Vergaberecht.

Institut für Rechtswissenschaften, Universität Oldenburg
Bewerbungen für das Wintersemester: bis zum 1. September 2009

Ausführliche Informationen: http://www.uni-oldenburg.de/informationsrecht
Tel. Kontakt: 0441/ 798-4408

 

Aktuelle Module im Wintersemester: Computer-Strafrecht und Internetrecht

Modul Computer-Strafrecht: Start 29. Sept. 2009

Mit den Inhalten:

  • Grundrecht auf Medienfreiheit
  • Internationale (v.a. europäische) und nationale Vorschriften des Computer- und Internetstrafrechts
  • Computerstrafrecht: Betrug und Computerbetrug, Urkundenfälschung am Computer, Datenveränderung und Computersabotage
  • Internetstrafrecht: Strafanwendungsrecht, Schriftenbegriff, Strafbarkeit von Providern, Pornographie im Internet, extremistische Propaganda, Betrug im Internet, Glücksspiele, Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzstrafrecht, neue Herausforderungen (Phishing, DoS-Angriffe, Cyberstalking, Domain-Hijacking)

Dozenten: PD Dr. Irini Vassilaki, Athen/München und RA Dr. Marco Gercke, Köln

Start: 29. Sep. 2009
Präsenzphase I in Oldenburg: 30./31. Okt. 2009
Präsenzphase II in Oldenburg: 4./5. Dez. 2009

 

Modul Internetrecht: Start: 13. Okt. 2009

Mit den Inhalten:

  • Domainrecht
  • Anbieterkennzeichnung; Informationspflichten
  • eCommerce-Recht: anwendbares Recht bei Auslandsberührung (Kollisionsrecht; Herkunftslandprinzip); Vertragsschluss; Formerfordernisse (eSignatur); Einbeziehung und Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen; Verbraucherschutz (Widerrufsrecht)
  • Wettbewerbsrechtliche Aspekte des eCommerce
  • Elektronische Versteigerungen

Dozenten: Prof. Dr. Jürgen Taeger, Universität Oldenburg und RA Jan Pohle, Taylor Wessing, Düsseldorf

Start: 13. Okt. 2009
Präsenzphase I in Oldenburg: 13./14. Nov. 2009
Präsenzphase II in Oldenburg: 15./16. Jan. 2010

Terminübersicht für das Wintersemester 2009/2010

 

AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN

 

Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers verfassungsrechtlich zulässig

Die vermehrte Nutzung elektronischer und digitaler Kommunikationsmittel und ihr Vordringen in nahezu alle Lebensbereiche führen dazu, dass die Strafverfolgung ein zunehmendes Interesse an der Auswertung dieser Mittel entwickelt. Moderne Kommunikationsmittel werden im Zusammenhang mit der Begehung unterschiedlicher Straftaten eingesetzt und tragen somit auch zur Vereinfachung und Effektivierung krimineller Handlungen bei. Um diesem Umstand Rechnung tragen zu können, gehen die Ermittlungsbehörden dazu über, im Rahmen von Durchsuchungen E-Mails sicherzustellen und zu beschlagnahmen. Die E-Mailkorrespondenz kann im Ermittlungsverfahren eine große Bedeutung erhalten, wenn sie als Beweismittel verwendet wird.

In einem gegen Dritte gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Betrug sollten bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung bei dem Beschwerdeführer Unterlagen und Dateien der Beschuldigten aufgefunden werden. In dem Beschluss hieß es: „Ferner wird gem. §§ 100g, 100h StPO die Auswertung von ggfls. zu beschlagnahmenden Datenträgern gestattet, insbesondere von Textdateien und E-Mail-Verkehr.“ Der Beschwerdeführer untersagte den Ermittlungspersonen den Zugriff auf sein E-Mailpostfach, weil der Durchsuchungsbeschluss diesen nicht umfasse.

Zur vollständigen Entscheidungsbesprechung (PDF, 27KB)

 

www.spickmich.de geht in eine weitere Runde

Auf dem Webportal www.spickmich.de erhalten Schüler die Möglichkeit, den „Bewertungsspieß“ einmal umzudrehen. Registrierte Nutzer – eine Registrierung, mit anschließender Freischaltung des passwortgeschützten Bereichs erfolgt nach der Eingabe des Namens der Schule, des Schulortes, eines Benutzernamens und einer E-Mailadresse – können ihren Lehrern und deren Unterricht Schulnoten von eins bis sechs geben. Bei der Bewertung werden bestimmte, von dem Plattformanbieter vorgegebene Kriterien genutzt, die den Unterricht und die Lehrperson charakterisieren sollen. So werden die Schulnoten an die Lehrkörper und ihrem Unterricht beispielsweise mit den Schlagwörtern „cool und witzig“, „beliebt“, „motiviert“, „faire Noten“ oder „guter Unterricht“ inhaltlich ausgefüllt. Ursprünglich wurde aus mindestens vier abgegebenen Einzelbewertungen eine Gesamtnote ermittelt, wobei Benotungen mit ausschließlich den Noten eins oder sechs außen vor blieben. Inzwischen wurde die Mindestanzahl der abgegebenen Stimmen auf zehn heraufgesetzt. Die Bewertungen der Pädagogen werden in Form eines Zeugnisses abgebildet und können ausgedruckt werden.

Zur vollständigen Entscheidungsbesprechung (PDF, 27KB)

 

VERANSTALTUNGSHINWEISE

 

10. Herbstakademie vom 9. – 12. September 2009 in Oldenburg

Zum zehnjährigen Jubiläum findet die diesjährige Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik in Oldenburg statt. Diesmal lautet das Motto der Tagung „Inside the Cloud – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht“. Im großen Festsaal des Oldenburger Schlosses erwarten die Teilnehmer zahlreiche Vorträge und Diskussionen von Experten aus der Wissenschaft und Praxis zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen und Entwicklungen aus dem Informationstechnologierecht. Darüber hinaus ist im Tagungsbeitrag wieder ein umfassender Tagungsband mit enthalten, in dem die Vorträge schriftlich festgehalten sind. Ein attraktives Rahmenprogramm, das u. a. einen exklusiven Theaterbesuch der besonderen Art, einen Empfang im Alten Rathaus, eine Besichtigung der digitalen Produktion von Fotoprodukten der CeWe Color AG & Co. OHG und ein Dinner vorsieht, lädt dazu ein, in ungezwungener Atmosphäre zusammen zu kommen, Kontakte zu pflegen und Oldenburg, die Stadt der Wissenschaft 2009, näher kennenzulernen.

Detaillierte Informationen zur 10. Herbstakaydemie erhalten Sie hier.

 

Einladung zu dem Gastvortrag des Chefjustiziars der Schufa Holding AG zur BDSG-Novelle

Bereits im vorherigen Newsletter durften wir Sie über die bevorstehenden Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes informieren. Nach intensiven Diskussionen über die Ausgestaltung des zukünftigen Datenschutzrechtes, Streitpunkte waren hauptsächlich zum einen die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für Auskunfteien und das von diesen größtenteils betriebenen Scoring-Verfahrens und zum anderen die Abschaffung des sog. Listenprivilegs, hiernach dürfen beispielsweise Namen und Anschrift unter erleichterten Voraussetzungen verarbeitet werden. Die Novellierungen des Datenschutzrechts erfolgten durch drei Gesetzesänderungen.

Die „BDSG-Novelle-I“ erfasst die Ergänzungen des BDSG hinsichtlich Auskunfteien und Scoring. Diese Änderungen finden sich in dem vom Bundestag am 29. Juli 2009 beschlossenem Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes wieder, welches am 1. April 2010 in Kraft tritt. Schwerpunktmäßig lassen sich die Änderungen der BDSG-Novelle I folgender Maßen festhalten. Zukünftig dürfen Einzelentscheidungen, die rechtliche Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen, nur dann auf eine automatisierte Datenverarbeitung gestützt werden, wenn die verantwortliche Stelle den Betroffenen die Tatsachen des Vorliegens einer solchen automatisierten Einzelentscheidung mitteilt und bei einem entsprechenden Verlangen auch erläutert. Der in das Bundesdatenschutzgesetz neu eingefügte § 28a BDSG führt die Erlaubnistatbestände für die Datenübermittlung an Auskunfteien auf. § 28b BDSG ergänzt das Gesetz, indem er die Voraussetzungen für ein zulässiges Scoring-Verfahren auflistet. Schließlich werden die Auskunftspflichten gegenüber den Betroffenen in § 34 BDSG bezüglich Scorewerten erweitert.

Die sog. BDSG-Novelle-II, deren entsprechende Änderungen noch nicht im Bundesgesetzblatt erschienen sind, umfasst u.a. den Adresshandel, die erweiterten Anforderungen an Auftragsdatenverarbeitungsverträge, die aufsichtsbehördlichen Sanktionen bei Datenschutzverstößen und den Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29.Juli 2009, welches am 11.6.20019 in Kraft tritt, hat u.a. in Art. 5 den die zur BDSG-Novelle-III gehörenden Änderungen in § 29 BDSG herbeigeführt. Diese Änderungen betreffen schwerpunktmäßig die Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen oder eines Vertrags über entgeltliche Finanzierungshilfen mit einem Verbraucher. Als weitere Gesetzesänderung mit datenschutzrechtlichen Auswirkungen ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 zu nennen.

Das Institut für Rechtswissenschaften der Carl von Ossietzky Universität konnte Herrn Rechtsanwalt Dr. Wulf Kamlah, Chefjustiziar der Schufa Holding AG, für einen Gastvortrag zur Datenschutznovelle gewinnen. Am 21. August wird Herr Dr. Kamlah um 14 Uhr im Rahmen des Moduls Datenschutzrecht des LL.M. Studiengangs Informationsrecht in Oldenburg der interessierten Öffentlichkeit und den Studiengangsteilnehmern über die jüngst ergangenen umfänglichen Änderungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen berichten. Im Anschluss an seinen Vortrag besteht im Rahmen einer Diskussion die Möglichkeit, weitere Fragen an Herrn Kamlah zu richten. An der Diskussion nehmen neben der interessierten Öffentlichkeit, den Teilnehmer des LL.M. Studiengangs Informationsrecht auch Herr Prof. Dr. Jürgen Taeger, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Detlef Gabel, White & Case, Frankfurt, teil.

Hier finden Sie die Anfahrtsskizze und die Raumübersicht.

 

GRUR-Jahrestagung 2009 in Nürnberg

Die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) lädt vom 23. bis zum 26. September 2009 nach Nürnberg zur diesjährigen Jahrestagung ein. Mit zahlreichen deutschen und internationalen Experten werden aktuelle Fragen und Entwicklungen auf dem Gebiet des Rechts des geistigen Eigentums beleuchtet und diskutiert. Daneben hat die GRUR Bezirksgruppe Bayern ein attraktives Rahmenprogramm rund um die reizvolle Stadt Nürnberg für die Teilnehmer zusammengestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

DGRI-Jahrestagung 2009 in Potsdam

Die diesjährige Jahrestagung der Gesellschaft für Recht und Informatik findet vom 1. bis zum 3. Oktober in Potsdam statt. Die Vorträge werden sich dieses Jahr mit dem Tagungsthema „IT - zwischen Monopol und Staat“ beschäftigen. Am Freitag wird der Themenblock „Law and Economics - Informationelle Güter und geistiges Eigentum“ von verschiedenen Experten erläutert. Im Anschluss können die Tagungsteilnehmer an drei thematisch unterschiedlich gewichteten Workshops teilnehmen.
Der Samstag ist dem Themenblock „Gaming“ vorbehalten, in dem unterschiedliche Experten aus der Praxis verschiedene Problemfelder vorstellen. Eingerahmt wird die DGRI-Jahrestagung von einem attraktiven Rahmenprogramm, welches ein festliches gemeinsames Abendessen am Freitagabend und eine Schlösserrundfahrt auf der Havel mit Imbiss am Samstag vorsieht.

Das Tagesprogramm und nähere Informationen zur DGRI-Jahrestagung erhalten Sie hier.

 

 
 

Impressum

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Informieren Sie uns durch eine kommentarlose Rücksendung unseres Newsletters an informationsrecht@uni-oldenburg.de

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